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Soloselbstständigen Programm - Verlängert bis 31.03.2022

Das Soloselbstständigenprogramm ist am 23. November 2021 vom bayerischen Kabinett bis zum 31.12.2022 verlängert worden.

Deine bisherigen Anmeldedaten behalten Ihre Gültigkeit. Das bestehende Programm wird um eine neue Eingabemaske erweitert, die in den nächsten 2 - 3 Wochen frei geschaltet werden soll.

Hier der offizielle Berichtspunkt aus der Kabinettssitzung

Bayern ist Kulturstaat / Lebendige Kulturlandschaft erhalten: Freistaat verlängert Hilfsprogramme für Kunst- und Kulturschaffende
Kultur ist in Bayern mehr als ein wichtiger Wirtschaftszweig: Bayern ist ein Kulturstaat. Künstlerinnen und Künstler schenken uns in diesen schwierigen Zeiten Hoffnung und Freude. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben jedoch die Kunst- und Kulturschaffenden sowie den kulturellen Veranstaltungsbetrieb in ganz Bayern schwer getroffen und werden sie auf absehbare Zeit auch weiter treffen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, die bisherigen Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende fortzuführen, um die lebendige Kulturlandschaft in Bayern zu erhalten.
Folgende Programme werden bis zum 31. März 2022 verlängert: Das Hilfsprogramm für soloselbständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe, das Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens, das Spielstätten- und Veranstalterprogramm und das Hilfsprogramm für die Laienmusik. Auch die Unterstützung der staatlichen Kultureinrichtungen und der nichtstaatlichen Förderempfänger wird im Jahr 2022 fortgesetzt. Außerdem werden Mittel für die Weiterführung der Internetplattform „Bayern spielt“, ein Service- und Beratungsangebot für die Branche, zur Verfügung gestellt.